Finanzierung und Fördermittel für Fenster
Der Austausch alter Fenster stellt eine nachhaltige Investition in Energieeffizienz, Wohnkomfort und Werterhalt Ihrer Immobilie dar. Für entsprechende Maßnahmen stehen verschiedene staatliche Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Nachfolgend erhalten Sie eine unverbindliche Übersicht über derzeit gängige Programme. Bitte beachten Sie, dass sich Förderrichtlinien regelmäßig ändern.
Bundesförderung über die KfW
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können energetische Einzelmaßnahmen – hierzu zählt auch der Austausch von Fenstern – gefördert werden.
Mögliche Förderformen:
- Zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss
- Investitionszuschüsse
- Kombination mit weiteren energetischen Maßnahmen
Voraussetzung sind die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen sowie die Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
Zuschussförderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Das BAFA fördert energetische Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand.
Typische Rahmenbedingungen:
- Zuschuss auf förderfähige Investitionskosten
- Zusätzlicher Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich
- Antragstellung vor Maßnahmenbeginn
Steuerliche Förderung (§ 35c EStG)
Alternativ kann der Fenstertausch bei selbstgenutztem Wohneigentum steuerlich geltend gemacht werden.
- Steuerermäßigung über drei Jahre verteilt
- Förderung erfolgt über die Einkommensteuer
- Kombination mit anderen staatlichen Förderprogrammen ist nicht möglich
Regionale Förderprogramme
Ergänzend zu den Bundesprogrammen existieren teilweise Förderangebote auf Landes- oder Kommunalebene. Diese können zusätzliche Zuschüsse oder vergünstigte Darlehen umfassen.
Wichtiger Hinweis
Die genannten Fördermöglichkeiten stellen eine allgemeine Information dar und ersetzen keine individuelle Förderberatung. Fördervoraussetzungen, technische Anforderungen und Fördersätze können sich ändern und sind im Einzelfall zu prüfen.
Bitte informieren Sie sich direkt bei den jeweiligen Förderstellen oder wenden Sie sich an einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten, um die für Sie passende Förderung zu ermitteln.
Ein Fenstertausch kann durch geeignete Förderprogramme wirtschaftlich besonders attraktiv werden – eine frühzeitige Information vor Projektbeginn ist empfehlenswert.
Handwerker Lohnkosten absetzen – bis zu 1.200 Euro Steuern sparen
Handwerkerlohnkosten können seit dem 01.01.2009 jährlich bis zum maximalen Gesamtbetrag von 6.000€ mit 20% bei der Steuer angegeben und abgesetzt werden. So sind im Jahr bis zu 1.200€ Steuerschuld abzugsfähig.


